Das Projekt

Mehr Züge, mehr Jobs, mehr Klimaschutz - das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg.

Warum ein neues ICE Werk?

Zukünftig sollen mehr als 260 Millionen Menschen in bis zu 600 ICE-Zügen in Deutschland unterwegs sein. Wir als DB wollen so die Möglichkeit zum klimafreundlichen Reisen im ganzen Land verbessern. Nur wenn man auf der Schiene komfortabel, sicher und pünktlich von A nach B kommt, wird der ICE zur echten Alternative zu Auto und Flugzeug. Damit die vielen neuen Züge gewartet, gereinigt und repariert werden können, braucht es zusätzliche Instandhaltungswerke.

 
bis zu400.000

Reisende im Fernverkehr pro Tag

8,5

Milliarden Euro investiert die DB in ihre Fahrzeugflotte, 2 Mrd. in Werke

800

Schienenfernverkehrsverbindungen täglich betreibt die DB in Deutschland

918

Sitzplätze gibt es in der XXL-Version des ICE 4

137

ICE 4-Züge mit sieben, zwölf und 13 Wagen werden bis Ende 2024 im Einsatz sein

Warum im Raum Nürnberg?

Bevor die Planungen für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg begonnen haben, hat die DB genau analysiert, in welcher Region in Deutschland ein neues betriebsnahes ICE-Instandhaltungswerk sinnvoll ist. Dabei wurden z. B. der zukünftige Fahrplan, die Verkehrsschwerpunkte, die bestehenden Möglichkeiten zur Wartung von Fernverkehrszügen und die Voraussetzungen in der Region analysiert. Im Ergebnis dieser Analyse sprechen für den Raum Nürnberg:

  • Die zentrale Lage an wichtigen Fernverkehrsstrecken wie der Schnellfahrstrecke nach München, Richtung Erfurt und nach Würzburg, siehe auch Grafik
  • Eine große Anzahl an Nachtstilllagen, also am Nürnberger Hauptbahnhof endenden Zügen, die anschließend bis zum nächsten Fahrgasteinsatz am Morgen pausieren
  • Unzureichende Möglichkeiten zur Abstellung und Behandlung von vor allem langen Fernverkehrszügen im Raum Nürnberg
  • Keine Möglichkeiten zur Instandhaltung von vor allem langen Fernverkehrszügen im Raum Nürnberg.
  • Die erhebliche Entfernung zu anderen ICE-Werken bzw. geeigneter Infrastruktur für die Instandhaltung und Behandlung von Fernverkehrszügen
  • Die geplanten zusätzlichen Verbindungen von und nach Nürnberg im Rahmen des Deutschlandtaktes
  • Das demografische und ökonomische Entwicklungspotenzial der Region

Warum ist die Nähe zum Nürnberger Hauptbahnhof so wichtig?

Foto: DB AG/Marion Fink

Unsere ICE-Züge sind fast rund um die Uhr für die Fahrgäste im Einsatz. Da bleibt wenig Zeit für Instandhaltung, Wartung und Reinigung. Die Abläufe in einem ICE-Werk sind daher eng getaktet, ähnlich einem Boxenstopp in der Formel 1. Mehr dazu erfahren Sie auf der Themeninsel „Blick ins Werk“.

Das neue Werk ist daher für einen schnellen und regelmäßigen Stopp zwischen den Fahrgast-Einsätzen unerlässlich. Nur wenn wir diese kurzen Zeitfenster vollumfänglich ausnutzen, kommt der Zug pünktlich, sauber und sicher zurück auf die Strecke. Daher ist es enorm wichtig, dass vom Endbahnhof zum Werk keine langen Fahrzeiten erforderlich sind. Heute beträgt die größte Entfernung eines ICE-Werks zum nächsten Fernverkehrsbahnhof rund acht Kilometer. Für das neue Werk in Nürnberg haben wir die Entfernung bereits auf 25 Kilometer erweitert, um einen passenden Standort zu finden. Eine noch größere Entfernung würde weder in die verfügbaren Zeitfenster passen, noch wäre es ökologisch und ökonomisch sinnvoll, 25 Züge pro Tag über eine solche Distanz hin- und zurückzufahren.

Wie profitiert die Region vom Werk?

Foto: DB AG/Oliver Lang

Das neue Werk gibt dem Raum Nürnberg starke wirtschaftliche Impulse: 450 neue Arbeitsplätze entstehen hier, für Elektroniker:innen, Mechatroniker:innen, Ingenieur:innen, Triebfahrzeugführer:innen und viele weitere Berufsbilder. Und schon bevor die ersten ICE-Züge in die Wartungshalle rollen, werden positive Effekte spürbar: Besonders regionale Anbieter sind aufgerufen, sich an den Ausschreibungen für den Bau des Werks und alle damit zusammenhängenden Leistungen zu beteiligen.

  • Motor für Mobilitätswende und Klimaschutz
  • Stärkung des Bahnstandorts Nürnberg
  • zusätzliche Arbeitsplätze
  • Gewerbesteuereinnahmen
  • Investition und Impulse für die Wirtschaft

Der Weg zum Werk

 

Standortsuche

Aufgrund objektiver Kriterien ermittelt die DB mögliche Standorte. Dabei wird in mehreren Schritten vorgegangen und so die Anzahl möglicher Standorte von anfangs rund 70 Standorten immer weiter verfeinert. Die Öffentlichkeit wird ebenfalls an der Standortsuche beteiligt.

 

Raumordnungsverfahren

Das Raumordnungsverfahren wird von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt. Im Verfahren wird beurteilt, welche Standorte raumverträglich sind. Die DB reicht für das Verfahren umfangreiche Unterlagen bei der Regierung ein, zum Beispiel Angaben zum geplanten Werk und Untersuchungen und Gutachten zu den verschiedenen Standorten. Dabei werden auch Aspekte wie Natur- und Artenschutz sowie Schall ausführlich beleuchtet. Die Regierung beteiligt auch Kommunen und Behörden sowie Bürger:innen.

 

Standortwahl

Nach Abschluss der Raumordnung wählt die DB aus allen raumverträglichen Standorten ihren Vorzugsstandort aus.

 

Detailplanung

Für den gewählten Standort wird das ICE-Werk konkret ausgeplant. Dabei werden auf den Standort zugeschnitten genaue Baupläne erstellt, beispielsweise zur Anbindung des Werks an Straße und Schiene, zur Platzierung der einzelnen Werksbereiche oder zur konkreten Gestaltung von Schallschutzwänden.

 

Planfeststellungsverfahren

Die ausgearbeitete Detailplanung mündet in ein Planfeststellungsverfahren. Das Verfahren wird durch das Eisenbahn-Bundesamt unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Durch den Planfeststellungsbeschluss erreicht die DB Baurecht.

 

Baubeginn

Es kann losgehen! Abhängig vom Standort rechnen wir mit einer mehrjährigen Bauphase.

 

Eröffnung

Voraussichtlich 2028 soll der erste ICE ins neue Werk rollen.

 

Das Raumordnungsverfahren

Im Raumordnungsverfahren (ROV) prüft die Regierung von Mittelfranken, ob die eingereichten Standorte raumverträglich sind. Das Raumordnungsverfahren ist ausdrücklich kein Genehmigungsverfahren, es schließt also nicht mit einer Baugenehmigung ab. Es ist vielmehr eine Vorstufe davon, eine Art behördliches „Gutachten“. Die Basis bilden Gutachten aus der Umwelt- und Raumplanung sowie technische Planungen – jeweils auf einer weniger detaillierten Ebene. Im ROV werden verschiedene Leitfragen gestellt und beantwortet: Wie wirkt sich das geplante Vorhaben auf Wirtschaft, Siedlung und Verkehr des jeweiligen Standortes aus? Wie sind die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Umwelt und andere Bereiche? Diese Analysen werden für alle in Frage kommenden Standorte und Varianten durchgeführt.

Häufige Fragen zum Raumordnungsverfahren

Wann beginnt das Raumordnungsverfahren zum neuen ICE-Werk?

Das Verfahren beginnt mit Einreichung der Raumordnungsunterlagen durch die DB bei der Behörde. Für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg werden wir die Unterlagen voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2021 bei der Regierung von Mittelfranken einreichen.

Wie lange dauert ein Raumordnungsverfahren?

Für das Raumordnungsverfahren ist in der Regel eine Dauer von sechs Monaten vorgesehen.

Wie kann ich mich im Verfahren beteiligen?

Im Raumordnungsverfahren ist auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Regierung von Mittelfranken wird die Unterlagen öffentlich auslegen, wahrscheinlich auch online. Jede:r kann zu den Unterlagen eine Äußerung an die Regierung übermitteln. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Regierung von Mittelfranken: www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Wie werden die Standorte verglichen?

Unsere Standortsuche läuft nach festen nachvollziehbaren Kriterien und einem mehrstufigen Vorgehen ab. So stellen wir sicher, dass die Standortsuche transparent, objektiv und nachvollziehbar ist. In den Unterlagen zum Raumordnungsverfahren wird jeder und jede sich selbst ein Bild von unserer Vorgehensweise machen können.

In einem ersten Schritt wurden alle ausreichend großen, an einer Eisenbahnverbindung gelegenen Standorte in und um Nürnberg ermittelt: rund 70 Standorte. Anschließend wurden anhand von Ausschlusskriterien die Standorte identifiziert, an denen ein ICE-Werk grundsätzlich vorstellbar wäre – im Ergebnis 9 Standorte. Diese 9 potenziell möglichen Standorte wurden und werden in der Folge in der zweiten Stufe vertiefend untersucht und bewertet. Dabei werden die Standorte anhand von 35 Kriterien bezüglich ihrer Raumverträglichkeit untersucht, bewertet und verglichen. Noch vor Beginn des Raumordnungsverfahrens haben Untersuchungsergebnisse wie beispielsweise die betriebliche Anbindbarkeit die Auswahl auf drei Standorte eingeschränkt.

Die Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien dienen im Gegensatz zu den KO-Kriterien nicht dem Ausschluss von Standorten, sondern bieten eine Basis für die jeweilige qualifizierte Bewertung der Raumverträglichkeit eines Standortes sowie für den Vergleich verschiedener Standorte untereinander. Die KO-Kriterien hingegen ermöglichten eine Vorauswahl von Standorten und geben einen Aufschluss über die grundsätzliche Eignung eines Standortes für ein Werk.

Liste: Die Bewertungskriterien auf einen Blick
  • Anteil der Flächen im öffentlichen Eigentum im Verhältnis zur Gesamtfläche
  • Anteil Hochwassergefahrenflächen an der Gesamtfläche
  • Bedeutung der Fläche für das Landschaftsbild
  • Bedeutung der Fläche für das lokale Klima
  • Besondere Bodenfunktionen
  • Betroffenheit empfindlicher Nutzungen
  • Bodenfruchtbarkeit
  • Eignung nach Netztestaten der DB Netz AG
  • Entfernung vom Nürnberger Hauptbahnhof
  • Erholungsfunktion oder Infrastruktur für Freizeitnutzung
  • Fläche der Neuversiegelung
  • Flächenanteil anderer Schutzgebiete an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil Bannwald an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil Gebietsschutz Landschaftsschutzgebiet an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil von Altlastenverdachtsfläche an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil von Gebietsschutz in Bezug auf Boden-/Flächen-/Kulturdenkmale (Archäologie) an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil von Vorbehaltsgebieten an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil von Vorranggebieten an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil Natura 2000-Gebiet (FFH-/SPA-) an der Gesamtfläche
  • Flächenanteil wassersensibler Bereiche an der Gesamtfläche
  • Geländegefälle von 15 ‰ in der Längsausrichtung sollte nicht überschritten werden
  • Gutachterliche Einschätzung zu Erschütterungsschutz
  • Gutachterliche Einschätzung zu Lärmbeeinträchtigung
  • Historische Nutzung
  • Lage in Bezug auf B-Plan-Gebiete/städtebauliche Entwicklungen
  • Möglichkeit einer Drehfahrt (Gleisschleifen)
  • Nähe zu medientechnisch erschlossenem Gebiet
  • Qualität der Anbindung an Straßennetz (Logistik)
  • Qualität der Anbindung an ÖPNV (Personal)
  • Resultierende Verbote aus Artenschutz
  • Resultierende Verbote aus Baumschutzsatzung
  • Resultierende Verbote aus Biotopschutz
  • Störfallschutz
  • Ziele der Raumordnung
  • Zweiseitige Befahrbarkeit und Gleisanbindung aller auf dem Werksgelände befindlichen Instandhaltungsobjekte
Das Bewertungsverfahren

Zur Bewertung der einzelnen Standorte wird in den Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren ein Punktesystem dargestellt. Damit wird ausgewiesen, wie gut ein Standort das jeweilige Kriterium erfüllt bzw. wie stark ein Schutzgut betroffen wäre oder eingeschränkt würde. Kriterien können je nach ihrer Bedeutung unterschiedlich gewichtet werden. Am Ende kann mit diesem Bewertungsverfahren eine Rangliste der verschiedenen Standorte gebildet werden. Die Bewertung und Rangfolge in der Raumordnungsunterlage geben dabei die Einschätzung der DB bzw. der Planungsbüros wieder. Die Regierung von Mittelfranken bildet sich im Raumordnungsverfahren ein eigenes Urteil je Standort und nimmt keinen Vergleich der Standorte untereinander vor.

Warum sind bereits Standorte wieder ausgeschieden?

Im Prozess der Standortsuche für das neue ICE-Werk im Raum Nürnberg wurde eine Vielzahl möglicher Standorte in Erwägung gezogen und analysiert. Im Sinne eines transparenten Prozesses wurden die betrachteten Standorte frühzeitig öffentlich benannt, auch wenn die Untersuchungen in der Regel erst ganz am Anfang standen. Sofern sich Standorte aufgrund der Untersuchungsergebnisse als nicht umsetzbar herausgestellt haben, wurden diese aus dem Rennen genommen und dies entsprechend kommuniziert. Wir geben einen Überblick über die in der Vergangenheit betrachteten Standorte und die Gründe für das Ausscheiden:

Ezelsdorf

Die Bahnstrecke Nürnberg–Regensburg ist bereits heute überlastet. Zeitfenster für zusätzliche Fahrten vom/ins Werk sind nicht ausreichend für die erforderliche Kapazität des ICE-Werks verfügbar bzw. nicht zu den benötigten Zeiten. Im Ergebnis wäre der Standort nicht innerhalb der erforderlichen Fahrzeit zu erreichen.

Heilsbronn

Der Standort liegt zwar innerhalb der maximalen Entfernung von 25 Kilometern zum Nürnberger Hauptbahnhof. Aufgrund der Voraussetzungen auf der Strecke sowie der im Fahrplan verfügbaren Zeitfenster ist die Erreichbarkeit des Standortes aber nicht wie erforderlich möglich.

Müncherlbach

Der Standort liegt zwar innerhalb der maximalen Entfernung von 25 Kilometern zum Nürnberger Hauptbahnhof. Aufgrund der Voraussetzungen auf der Strecke sowie der im Fahrplan verfügbaren Zeitfenster ist die Erreichbarkeit des Standortes aber nicht wie erforderlich möglich.

Nürnberg-Altenfurt/Fischbach

Der Standort kann unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort baulich nicht angebunden werden: Eine Anbindung über die S-Bahn-Gleise ist aufgrund der Streckenauslastung nicht möglich. Eine Anbindung über die abgewandt liegenden Fernverkehrsgleise ist aufgrund des Höhenunterschieds sowie der dazwischenliegenden S-Bahn-Gleise nur mit einem Überwerfungsbauwerk (Tunnel oder Brücke) realisierbar. Ein Überwerfungsbauwerk würde jedoch dazu führen, dass eine Anbindung erst weiter östlich (hinter dem Bahnhof Fischbach) erfolgen könnte. Von dort aus würde die verfügbare Fläche nicht mehr ausreichen für den Bau eines ICE-Werks.

Raitersaich (Roßtal)

Der Standort liegt zwar innerhalb der maximalen Entfernung von 25 Kilometern zum Nürnberger Hauptbahnhof. Aufgrund der Voraussetzungen auf der Strecke sowie der im Fahrplan verfügbaren Zeitfenster ist die Erreichbarkeit des Standortes aber nicht wie erforderlich möglich.

Schwarzenbruck/Mimberg

Die Bahnstrecke Nürnberg–Regensburg ist bereits heute überlastet. Zeitfenster für zusätzliche Fahrten vom/ins Werk sind nicht ausreichend für die erforderliche Kapazität des ICE-Werks verfügbar bzw. nicht zu den benötigten Zeiten. Im Ergebnis wäre der Standort nicht innerhalb der erforderlichen Fahrzeit zu erreichen.

Häufig gestellte Fragen

Hier können Sie Fragen an unser Projektteam stellen. Ihre Fragen beantworten wir per Mail. Häufig gestellte Fragen und Antworten veröffentlichen wir zudem direkt auf dieser Seite.

Müsste die Nähe zur Wohnbebauung nicht ein Ausschlusskriterium sein?

Beispielfrage

Antwort der DB: Die Region Nürnberg ist generell sehr dicht besiedelt. Das ist auch einer der Gründe, warum dort viele Zugverbindungen beginnen und enden. Gleichzeitig sind in der Nähe des Nürnberger Hauptbahnhofs leider keine ausreichend großen Industrie- oder Brachflächen vorhanden.

Eine Nähe zur Wohnbebauung wird im Zuge der Raumordnung und der späteren Planfeststellung von entscheidender Bedeutung sein. Mit dem Bau des Werkes müssen alle gesetzlichen Vorgaben, zum Beispiel im Bereich des Schallschutzes, eingehalten werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung des Wohngebietes kommt.

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