Mensch & Umgebung
So stellen wir sicher, dass das Werk keine nachteiligen Auswirkungen für die Menschen in der Umgebung hat.
Welche Schallquellen gibt es im Werk?
Den Schutz der Anwohner:innen vor Lärm nehmen wir ernst und führen deswegen eine umfangreiche Schallschutz-Planung durch. Mit den Untersuchungen haben wir ein externes Büro beauftragt, das auf Schall spezialisiert ist. Zunächst wurden die Schallquellen im geplanten ICE-Werk analysiert.

Geräusche durch Zugfahrten
Die Züge fahren im Werk elektrisch angetrieben und nur mit 25 Kilometern pro Stunde, daher entsteht kaum Verkehrslärm. Nur das Bremsen erzeugt geringfügigen Schall.
Die lauteste Schallquelle im Kontext der bewegten Fahrzeuge ist das Testen der ICE-Hupen, der sogenannte Makrofontest. Funktionierende Hupen sind wichtig für die Sicherheit der Fahrgäste und anderer Verkehrsteilnehmer. Daher schreibt das Regelwerk täglich einen Test dieser Hupen vor. Da nicht alle Züge in die Werkstatthalle fahren, muss das Hupen im Bereich der Gleisanlagen durchgeführt werden. Das Hupen kann in einen festgelegten Werksbereich verlegt werden, der möglichst weit von der Wohnbebauung entfernt ist. Dieser Bereich kann dann wiederum zum Beispiel durch Lärmschutzwände zusätzlich geschützt und der Schall abgeschirmt werden.
Geräusche durch die Anlagen
Im Bereich der Werkshalle ist mit klassischen Werkstatt-Geräuschen zu rechnen, zum Beispiel durch Staplerfahrten, Schlossertätigkeiten wie Bohren oder das Öffnen bzw. Schließen der Hallentore. Die Halle wird aber gleich so gestaltet, dass möglichst wenig Schall nach außen dringt. Dazu werden beispielsweise eine schallschluckende Fassade oder schalldichte Lüftungsgeräte vorgesehen. Daher werden im Bereich der Werkshalle keine nennenswerten Geräusche zu hören sein.
Im Bereich der Außen- und Innenreinigung verursachen die eingesetzten Maschinen und Anlagen keinen nennenswerten Lärm, hier sind maximal die Fahrgeräusche der sehr langsam fahrenden ICE-Züge zu vernehmen. Und dort wo Züge abgestellt werden, können beispielsweise die laufenden Klimaanlagen zu hören sein.
Welche Schallschutzmaßnahmen gibt es?
Welches Schallniveau im Bereich der Nachbarschaft maximal ankommen darf, ist in Deutschland genau geregelt. Deswegen wird bei Bauprojekten von Anfang an durch Gutachten und Untersuchungen der Schutz der Menschen vor Schall und Lärm sichergestellt. Wo nötig, sind Schallschutzwände, wie sie von Bahnstrecken oder Straßen bekannt sind, die wirkungsvollste Maßnahme. Sie schlucken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur und ihrer Füllung besonders viel Schall. Durch eine Platzierung direkt an der Schallquelle (am Gleis) sind sie sehr effizient.
Wo genau später einmal eine Schallschutzwand stehen wird und wie sie gestaltet ist, hängt sehr stark vom jeweiligen Standort und der umgebenden Bebauung ab, beispielsweise von der Lage und Entfernung der Wohnbebauung. Zur Bewertung und Definition entsprechender Schutzmaßnahmen wird eine Schallsimulation durchgeführt: In einem digitalen 3D-Modell wird die Situation vor Ort abgebildet, unter Berücksichtigung von Topografie, Wohnbebauung und Schallquellen. Im digitalen Modell wird dann simuliert, wie sich der Schall ausbreitet und an welchen Stellen es ohne Schutzmaßnahmen zu laut würde. Dort steuern wir punktgenau mit den passenden Maßnahmen gegen.
Gesetzliche Grundlagen
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt den Schutz der Öffentlichkeit vor Emissionen wie Luftverunreinigungen, Schall oder Erschütterungen. Das Gesetz legt die grundsätzlichen Anforderungen fest. Die konkreten (technischen) Einzelheiten sind in verschiedenen Durchführungsverordnungen geregelt.
Die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) ist die Verkehrslärmschutzverordnung – hier geht es also um den rollenden Verkehr. Darin ist konkret festgelegt, wann Anlieger:innen Anspruch auf Schallschutz haben. Dazu wird beispielsweise geregelt, auf welche Art und Weise der Lärmpegel berechnet wird. Außerdem enthält die 16. BImSchV Grenzwerte für verschiedene Anwendungsfälle, unter anderem:
- in Gewerbegebieten tags 69 dB(A) und nachts 59 dB(A)
- in Allgemeinen und Reinen Wohngebieten tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A)
Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (kurz TA Lärm) ist eine Verwaltungsvorschrift, die dem Schutz der Anlieger vor Geräuschen aus Gewerbe- und Industrieanlagen dient. Die TA Lärm ist daher maßgeblich für die Gebäude und für die Fälle, in denen Züge behandelt oder abgestellt werden. Sie gibt vor, wie der voraussichtliche Lärm ermittelt und bewertet wird. Zudem werden verschiedene Richtwerte geregelt, unter anderem:
- in Gewerbegebieten tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A)
- in Allgemeinen Wohngebieten tags 55 dB(A) und nachts 40 dB(A)
- in Reinen Wohngebieten tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A)
Mit welcher Schallentwicklung ist vor Ort zu rechnen?
Externe Schallexpert:innen haben die Situation an den einzelnen Orten untersucht. In einer ersten Stufe in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren wurde eine „Schalltechnische Untersuchung zur Variantenbewertung“ erstellt. Diese Untersuchung, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen, wird auch den Antragsunterlagen der Raumordnung beigelegt werden. Ein detailliertes Schallgutachten mit Erarbeitung konkreter Lärmschutzmaßnahmen folgt in der Detailplanung in Vorbereitung für das Planfeststellungsverfahren. In diesem sogenannten Gesamtlärmgutachten werden dann zum Beispiel auch Vorbelastungen ermittelt und mitberücksichtigt.
Was bedeuten die Schallkarten?

Die Ausbreitung von Schall wird üblicherweise mit sogenannten Isophonenkarten visualisiert. Isophonen zeigen Kurven gleicher Lautstärke. Die Isophonenkarte gibt also an, wie sich ein bestimmtes Geräusch an einem Ort ausbreitet und mit welcher Lautstärke es an welcher Stelle wahrnehmbar ist. In den hier abgebildeten Karten verdeutlichen die Linien sowie die Farben, in welchem Bereich welcher Schallwert ankommt. Dabei werden pro Standort in separaten Karten die Geräusche aus dem Zugverkehr gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie von den Anlagen gemäß TA Lärm dargestellt.
Wo liegen die Unterschiede beim Schallschutz im Raum Nürnberg im Vergleich zu Köln?
In der öffentlichen Diskussion war immer wieder vom bestehenden ICE-Werk in Köln-Nippes die Rede. Die Situation dort ist eine andere als die für das neue Werk im Raum Nürnberg. Das Werk in Köln wurde seinerzeit auf einem ehemaligen Güter- und Rangierbahnhof gebaut. Die Wohnbebauung ist dort nachträglich an die ungenutzte Bahnfläche herangerückt. In einem solchen Fall entsteht eine sogenannte Gemengelage (Wohnbebauung trifft auf Industrie-/Gewerbenutzung). Das wird bei dem neuen ICE-Werk im Raum Nürnberg definitiv anders sein. Hier gelten die strengen Richtwerte für Wohnbebauung und es werden dort, wo es erforderlich ist, Schallschutz-Maßnahmen vorgesehen. Und dabei brauchen Sie sich nicht auf das Wort der DB zu verlassen – sondern darauf gibt es einen gesetzlichen Anspruch.
Gehen vom Werk auch Erschütterungen aus?
Neben Schall werden bei Bauprojekten auch Erschütterungen genau untersucht. Erschütterungen gehören wie Schall zu den Emissionen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt sind. Um die Anwohner:innen vor einer Zunahme der Erschütterungen und des daraus resultierenden Körperschalls durch das neue ICE-Werk zu schützen, haben wir eine erschütterungstechnische Untersuchung durch ein Fachbüro durchführen lassen. Dabei wurden unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie der Beschaffenheit des Untergrundes oder der im Werk geplanten Arbeiten mögliche Auswirkungen betrachtet. Dazu wurden auch Messungen vor Ort durchgeführt.
Erschütterungen gehen typischerweise vom Bahnverkehr aus. Da die Züge im Werk jedoch nur sehr langsam fahren werden, haben die Untersuchungen ergeben, dass durch das ICE-Werk nicht mit nennenswerten Erschütterungen zu rechnen ist.
Welche Lichtquellen befinden sich im Werk?

Nachts sind nur sehr wenige Fahrgäste und damit auch nur sehr wenige ICE-Züge auf den Bahnstrecken unterwegs. Deswegen ist in unseren ICE-Werken nachts viel Betrieb, da dann die meisten Züge Pause haben und ins Werk kommen. Damit die Mitarbeitenden im Werk zu dieser Zeit sicher arbeiten können, müssen bestimmte Bereiche beleuchtet werden.
Folgende relevante Lichtquellen hat das Werk:
- In der Abstellung gibt es nur wenige Lichtquellen von den Zügen selbst und minimale Beleuchtung für die Fußwege der Lokführer:innen.
- Die Werkshalle ist natürlich beleuchtet, aber diese gestaltet die DB so, dass möglichst wenig Licht nach draußen dringen kann.
- Besonders hell wird es im Bereich der „Behandlung“, da hier die Züge unter anderem an Bahnsteigen gereinigt werden.
Um die Lichtausstrahlung in die Umgebung zu reduzieren, setzen wir als Erkenntnis aus anderen Projekten u. a. maximal 4 bis 6 Meter hohe Lichtmasten ein. So sind die Masten nur unwesentlich höher als die Züge selbst und die Abstrahlung in die Umgebung wird minimiert. Gleichzeitig sind die Lichtmasten durch entsprechende Farbwahl in LED-Ausführung besonders insektenfreundlich.
Wie wird das Werk an die Straße angebunden?
Das neue ICE-Werk muss nicht nur für unsere Züge gut erreichbar sein, sondern auch für die Mitarbeitenden und für Materiallieferungen. Für das Werkspersonal schaffen wir Anreize für eine umweltfreundliche Anreise mit dem öffentlichen Verkehr. Außerdem könnte es einen Shuttle-Verkehr zwischen dem Werk und der nächsten S-Bahn-Station geben. Aber grade für den Lieferverkehr braucht es eine Straßenanbindung. Das hat damit zu tun, dass Ersatzteile für die Züge auf den Tag genau und oft vor allem kurzfristig bereitgestellt werden müssen. Große Ersatzteile wie z. B. Drehgestelle können aber auch über die Schiene angeliefert werden. Während der Bauphase werden wir uns bemühen, insbesondere große Bauteile wie Schienen und Schwellen mit dem Zug zur Baustelle zu fahren.
Da alle potenziellen Standorte nahe an Autobahnen liegen, können wir die Anbindung so vorsehen, dass die Anwohnerinnen und Anwohner davon nicht gestört werden. Die konkrete Planung erstellen wir, sobald der finale Standort für das Werk gefunden ist.
Am Standort MUNA Feucht könnte die Straßenanbindung über den Gewerbepark sowie die Autobahn A6 erfolgen. Der nächste Radweg verläuft nördlich innerhalb des Gewerbegebiets (Am Tower in Richtung Gleiwitzer Straße). Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Feucht.
Am Standort Bereich südlich der MUNA könnte die Straßenanbindung über die Staatsstraße St 2225 sowie die Autobahn A73 erfolgen. Die nächsten Radwege verlaufen entlang dem Josef-Schlosser-Weg sowie an der St2225. Die nächste Bahnstation ist der S-Bahnhof Feucht.
Am Standort Allersberg/Pyrbaum/Roth könnte die Straßenanbindung des Werks Richtung Süden von der Autobahnausfahrt Allersberg aus über die Kreisstraßen RH35 bzw. RH38/NM6 erfolgen. Neben den Kreisstraßen verlaufen Radwege, die für die Anfahrt der Mitarbeiter:innen genutzt werden können. Der S-Bahnhof Allersberg befindet sich unweit des Standortes.
Häufig gestellte Fragen
Hier können Sie Fragen an unser Projektteam stellen. Ihre Fragen beantworten wir per Mail. Häufig gestellte Fragen und Antworten veröffentlichen wir zudem direkt auf dieser Seite.
Beispielfrage
Antwort der DB: Im Raumordnungsverfahren wird genau untersucht, wie gut das neue Werk an vorhandene Gleistrassen angebunden ist und diese auslastet. Es ist nicht geplant, Gleisanlagen für Nah-, Regional-, Fern- und Güterverkehr substanziell zu verändern. Wichtig ist, dass die Fahrten ins ICE-Werk parallel zum bereits bestehenden Schienenverkehr erfolgen können. Auswirkungen für Nah- und Regionalverkehre sind daher nicht zu erwarten.
Der Jägersee liegt außerhalb des Untersuchungsbereichs für den möglichen Standort Bereich südlich der MUNA. Der Jägersee würde somit als Naherholungsgebiet erhalten bleiben, siehe auch folgende Skizze:
Ein konkretes Umsetzungskonzept für die Entmunitionierung der MUNA Feucht würde durch ein spezialisiertes Unternehmen und entsprechende Kampfmittel-Expert:innen erstellt werden. Teil dieses Konzeptes wird es sein, den Schutz der Anwohner:innen jederzeit sicherzustellen. Grundlage eines möglichen Entmunitionierungskonzeptes sind weitere Untersuchungen, daher wird derzeit in Abstimmung mit der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) und den zuständigen Behörden zunächst eine Vorprüfung zu Altlasten- und Kampfmittelsachverhalten auf dem MUNA-Gelände vorbereitet.